Ernährungsberatung (Prävention § 20 SGB V)
Mit meiner präventiven Ernährungsberatung unterstütze ich Sie dabei, potenziellen gesundheitlichen Problemen vorzubeugen, die durch eine Fehlernährung entstehen können.
Meine Schwerpunkte sind:
Ernährungstherapie (Rehabilitation § 43 SGB V)
Bei bestimmten Diagnosen kann eine Ernährungstherapie unterstützend wirken, und Ihr Arzt kann Ihnen eine "Notwendigkeitsbescheinigung" für die Beratung ausstellen, damit die Kosten von Ihrer Krankenkasse erstattet werden.
Gerne berate ich Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt unter anderem bei folgenden Indikationen:
So gestalten Sie Ihren Weg zur gesunden Ernährung
Ernährungs- und Gesundheitsanamnese, Bestimmung Ihrer Körperzusammensetzung, Zielformulierung, Mitgabe eines Ernährungsprotokolls
Erstgespräch (60 Min.)
Auswertung Ihres Ernährungsprotokolls, praktische Ernährungsempfehlungen, verhaltensbezogene Empfehlungen, Rezeptideen, Genussübung usw.
Folgegespräche (45-60 Min.)
Bilanzgespräch, Stabilisierung Ihrer Erfolge
Abschlussgespräch (30-60 Min.)
Buchen Sie Ihre Ernährungsberatung
1 Std.
90 Euro45 Min.
75 Euro