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Ernährungsberatung  (Prävention § 20 SGB V)

Mit meiner präventiven Ernährungsberatung unterstütze ich Sie dabei, potenziellen gesundheitlichen Problemen vorzubeugen, die durch eine Fehlernährung entstehen können.

Meine Schwerpunkte sind:

Ernährungstherapie (Rehabilitation § 43 SGB V)

Bei bestimmten Diagnosen kann eine Ernährungstherapie unterstützend wirken, und Ihr Arzt kann Ihnen eine "Notwendigkeitsbescheinigung" für die Beratung ausstellen, damit die Kosten von Ihrer Krankenkasse erstattet werden.

 

 

 

Gerne berate ich Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt unter anderem bei folgenden Indikationen:​

So gestalten Sie Ihren Weg zur gesunden Ernährung

Telefonat vereinbaren

In einem kostenfreien Informationsgespräch von ca. 15 Minuten, können wir Ihr Anliegen besprechen und erste Fragen

klären

Ernährungs- und Gesundheitsanamnese, Bestimmung Ihrer Körperzusammensetzung, Zielformulierung, Mitgabe eines Ernährungsprotokolls

Erstgespräch (60 Min.)

Auswertung Ihres Ernährungsprotokolls, praktische Ernährungsempfehlungen, verhaltensbezogene Empfehlungen, Rezeptideen, Genussübung usw.

Folgegespräche (45-60 Min.) 

Bilanzgespräch, Stabilisierung Ihrer Erfolge

Abschlussgespräch (30-60 Min.)

Buchen Sie Ihre Ernährungsberatung

Ich antworte auf Ihre Fragen

Bei Zweifeln oder speziellen Anliegen zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.

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